Bischof Johann von Würzburg beauftragt den Abt Laurentius zu St. Jakob und den Scholastikus Johann Helmbold von Sesslach zu St. Johann in Würzburg aufgrund einer Bulle Papst Martins V. von 1430 August 29, die ihn angewiesen hat, Erzbischof Raban von Trier in seine Rechte einzusetzen und Ulrich von Manderscheid und seinen Anhang zum Gehorsam zu bringen, für die Ausführung der päpstlichen Weisungen Sorge zu tragen.