Hans Düntz der Alte zu Geislingen verkauft um 3 fl rh an Georg Schwab, Ratsherr zu Schwäbisch Hall, drei Schillinge jährlicher und ewiger Herrengülte, zahlbar jeweils auf Martini, aus seinem bisher allodialen, unbelasteten und unversetzten, nach Anstößern näher bezeichneten halben Tagwerk Wiese "In der Salzlache" unterhalb Geislingens. Der Verkäufer quittiert den Erhalt des Kaufpreises, gelobt für alle künftigen Besitzwechsel "nach rechter herrngült geprauch, gewonheit vnd Recht" ordentliche Aufgabe und Neupachtung und räumt dem Schwab und dessen Erben für den Fall der Verletzung seiner Vertragspflichten auch namens seiner Erben und Nachkommen Pfändungsrechte gegen seine Wiese bis zur Höhe des entstandenen Schadens ein.