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Abschrift eines Befehles an den Schösser in Grünhain, dem Rat und der Gemeinde Schlettau die dortige Schlossmahlmühle gegen eine Kaufsumme von 325 Gulden und 21 Gulden jährlichen Erbzins erblich zu überschreiben
Abschrift eines Befehles an den Schösser in Grünhain, dem Rat und der Gemeinde Schlettau die dortige Schlossmahlmühle gegen eine Kaufsumme von 325 Gulden und 21 Gulden jährlichen Erbzins erblich zu überschreiben