Der Gasthausvorstand Duisburg, vertreten durch die Kaufleute Johann Peter von Rath, Arnold Friedrich Carstanjen und Heinrich Gallenkamp, vermacht der Stadt Duisburg, die bisher als Schulen und Lehrerwohnungen benutzten Gebäude Nr. 435 und Nr. 846 des Gasthausfonds unter der Bedingung, dass die Stadt Duisburg aus dem Erlös von dem Verkauf oben benannter Gebäude, die für Schulzwecke nicht mehr geeignet sind, ein gemeinschaftliches Schulgebäude beschafft. Notar: Heinrich Wilhelm Goecke. Zeugen: die Privatsekretäre Wilhelm Schäfer und August Köllmann. Genehmigung des Übereignungsvertrags durch die Königliche Regierung Düsseldorf vom 10.6.1836. Original-Vertrag.

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Stadtarchiv Duisburg
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