Stephan (Steffel) Frantz, Amtmann zu Herbrechtingen, und die Richter daselbst beurkunden, dass die Gewalthabe des Propsts Mang von Herbrechtingen für eine Zahlung von 129 rheinische Gulden an seinen Lehensmann Jörg Kitzlin von Bernau, dessen Hof im Gantverfahren zugesprochen wurde, erhalten habe.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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