Abt Bernhard macht der Kirche des heiligen Liudger, dann allen Getreuen Christi bekannt, daß ein der Paderborner Kirche gehörender Mann namens Heinrich zunächst durch die abteiliche Familie, dann durch seine Freunde und schließlich persönlich an ihn herangetreten ist und gebeten hat, daß ihm gewisse Güter in der Pfarrei Paderborn gegen solche Leistungen übergeben würden, die dem Abt und dem Kloster nützlich und sicher sind. Der Vertrag ist deshalb in zweifacher Ausfertigung auf einem Blatt geschrieben worden, von denen die eine Ausfertigung dem Abt, die andere Heinrich erhalten soll. Der Abt überläßt ihm darauf den Klosterbesitz in Holzhausen bzw. Externsteine (Egesterenstein) mit allem Zubehör nicht als Lehen, sondern als Villikation, damit er dem Abt zweimal im Jahr Quartier gewährt, wenn dieser nach Helmstedt reist bzw. von dort zurückkehrt. Heinrich soll auch die hin- und hergehenden Boten aufnehmen. Wenn der Abt die Reise nicht macht, bleibt ihm der Quartierdienst erlassen, doch soll er dann um so besser für die Gebäude und die Kulturen sorgen. Wenn der Abt dort einen Mönch zur Feier der Messe unterhält, soll ihm der Abt Bekleidung, Heinrich aber den Lebensunterhalt geben. Wenn es sich um einen Kanoniker handelt, gibt ihm der Abt nur eine halbe Mark; für alles übrige hat dann Heinrich zu sorgen. Heinrich kann die Güter nicht an seine Erben weitergeben, wenn er nicht dazu die Erlaubnis erlangt hat. - Es siegeln Abt und Konvent. - Zeugen waren der Propst Gottfried, der Kantor Lambert, der Kämmerer Anno, der Bruder Gerhard sowie die Werdener Ministerialen, der Vogt und Truchseß Everhard, Erenfrid, Bernhard, Gerlag, Everhard, Helias, Reinbodo, Sebert, Wigbold.
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