Hildebrand und Balthasar von Thüngen verleihen Äckern und Ellern, die zu ihren Höfen in Morlesau (Morszawe) gehören, zu Erbrecht an Andreas Greffen, Johann Wernberg, Johann Hubener und Johann Schenck unter der Bedingung, dass diese einen der ihren als Schöffen an die Cent nach Hammelburg schicken.

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Staatsarchiv Würzburg
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