Kurfürst Philipp von der Pfalz kündigt seinen Kellern zu Schwetzingen und Ibersheim (Uberßheim), seinem Zollschreiber zu Mannheim und seinen Keller zu Friedrichsburg die Sendung einer Ordnung an, die Philipp Forstmeister von Gelnhausen in seinem Auftrag aufgerichtet hat, wie es in den pfalzgräflichen Schlösser und Höfen mit Kost, Futter, den jungen Pferden, Marstallern, Schmieden, Knechten und Knaben gehalten werden soll. Die Ordnung wurde namentlich errichtet, damit der Pfalzgraf über die jährlichen Kosten (was gewyens oder verlusts) seiner bereitgehaltenen Pferde unterrichtet ist, sie sollen ab dem 31.11.1495 gelten. Der Pfalzgraf weist die genannten Amtleute und Knechte um Beachtung und Umsetzung an. Dabei Vermerk, dass die Genannten allen Pferden [oder Stuten] auch eigene Namen geben sollen (und das sie auch allen gurren eigen namen geben).