Hans Meringer aus Sindelfingen, wegen Doppelehe und Meineids zu Wildberg rechtlich angeklagt und laut Urteil vom Nachrichter 2 Stunden an den Pranger gestellt und mit Ruten vor das Obertor hinausgehauen mit der Weisung, das Land Württemberg zu verlassen und es bei Todesstrafe mit dem Schwert zeitlebens nicht mehr zu betreten, gelobt, mit Frau und Kind aus dem Fürstentum nach Sachsen an den Ort zu ziehen, wo er seine Frau kennengelernt hatte, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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