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Ersatzbestimmungen für ein verpfändetes Lehen
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Urk. 13 Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t]
Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t] >> Betreffe D >> 2 Do-Du >> 2.13 Dünzebach (Gem. Eschwege, Werra-Meißner-Kreis)
1364 April 16-23
Ausfertigung, Pergament, Siegel (ab und verloren).
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Ditmar von Elbersdorf bekundet, dass er an Heinrich, Bürger in Spangenberg, das Gut in Dünzebach, das er als Lehen vom Landgrafen von Hessen erhalten hatte, für 10 Mark versetzt hat. Sollte er das Gut nicht innerhalb von vier Jahren wieder auslösen, kann Landgraf Heinrich von Hessen sein Gut in Elbersdorf als Pfand nehmen, bis er ihm gleichwertige Güter aufgetragen hat.