Die fürstliche Regierung in Landshut entscheidet die Klage des Klosters St. Veit gegen Thomas Griesstätter zu Haslach und gegen den bereits verstorbenen Georg Haushamer zu Binabiburg wegen der Erbgerechtigkeit auf dem Eitelhuber Gut [zu Geratsfurt] in der Pfarrei Binabiburg im Landgericht Vilsbiburg dahingehend, dass dem Augustin Spieglberger, welchem ohne Genehmigung des Klosters St. Veit als Grundherrn Leibrecht auf dem Gut verliehen worden war, mit Zustimmung des Klosters und auf Kosten von Thomas Griesstätter ein neuer Leibrechtsbrief ausgestellt werden soll;. S: Regierung Landshut