Bischof Albrecht [Blarer] von Konstanz bestätigt auf Bitte des Meisters Jakob Engelin die Stiftung eines Altars und einer ewigen Messe im Ulmer Münster. Diese Stiftung hatte der Ulmer Priester Heinrich Mann testamentarisch verfügt und Jakob Engelin und Bartholomäus Gregg hatten sie dann als seine Testamentsvollstrecker ausgeführt. Darüber hat Jakob Engelin dem Bischof eine von ihm ausgestellte Urkunde vorgelegt, die hier teilweise inseriert ist. Der Bischof bestätigt die darin enthaltenen Bestimmung über das Patronatsrecht für Altar und Messe, die Einsetzung eines Kaplans, die Bestimmungen zur Durchführung der Messe und zu den Pflichten und Rechten des Kaplans sowie über die Feier eines Jahrtags für den Stifter.