Papst Johannes XXIII. befiehlt dem Dekan des Stifts Jung-Sankt-Peter ("ecclesia sancti Petriiunioris") in Straßburg ("Argentinen.") [Frankreich], die Eignung des Berthold Renz, derzeit bepfründeter Kleriker an der Kirche in Ingersheim [Lkr. Ludwigsburg] in der Diözese Speyer, zu untersuchen. Sollte er ihn für geeignet zur Übernahme einer Pfründe mit Seelsorge, deren jährliche Einkünfte 25 Mark Silber nicht übersteigen dürfen, oder eine Pfründe ohne Seelsorge, deren Einkünfte 18 Mark Silber nicht übersteigen dürfen, halten, dann soll er ihm die nächste derartige vakante Pfründe, deren Patronatsrecht Abt und Konvent des Zisterzienserklosters Eberbach [Stadt Eltville/Rheingau-Taunus-Kreis] zusteht, reservieren. Berthold Renz oder sein bevollmächtigter Prokurator können dann innerhalb eines Monats entscheiden, ob sie diese Pfründe annehmen. Während dieser Frist dürfen Abt und Konvent die Pfründe nicht anderweitig vergeben. Nimmt Berthold Renz die Pfründe an, dann soll er ihm diese mit den damit verbundenen Besitzungen und Einkünften übertragen. Gegen Zuwiderhandelnde kann er geistliche Strafen verhängen.