Georg Pebenhauser, Richter von Abensberg, bekundet, dass er auf Befehl Herrn Johanns von Abensberg an ehafften teiding in Dünzling zu Gericht saß, wo Abt Michael von St. Emmeram eine Klage gegen Gilg Amman vom Amthof in Dünzling vorbrachte, der einige Äcker und Wiesen aus dem zu St. Emmeram gehörenden Amthof hindan genommen und einen überzins darauf gelegt habe. Das Gericht entscheidet zugunsten des im späteren Prozeßverlauf durch Andre Untel vertretenen Abts und verpflichtet Gilg Amman zur Rückstellung der entfremdeten Äcker und Wiesen und zur Abstellung des geforderten überzins. Darüber stellt er dem Untel einen Gerichtsbrief aus. S=A