1618 Oktober 3 Revers des Propstes Christof Hans von Bülow zu Altkloster, dass die Einziehung eines Ehebrechers (Jakob Prigge) dem Grafen, dem Bürgermeister und den Hauptleuten des Altenlandes an der zwischen ihnen streitigen Kriminaljurisdiktion nicht präjudizieren solle

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Niedersächsisches Landesarchiv
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