Karlsburg: Gräfin Anna von Solms und Markgräfin Eleonore, ihre Tochter, verpflichten sich, die letzterer durch den Ehevertrag mit Markgraf Friedrich V. zugewiesenen Wittumsuntertanen in Schloss, Stadt und Kloster Sulzburg sowie der Herrschaft Badenweiler bei ihren alten Rechten und Freiheiten zu belassen.