Kurfürst Philipp von der Pfalz erteilt seinem Unterlandvogt im Elsass, Jakob von Fleckenstein, und seinem Zinsmeister derselben Landvogtei, Balthasar im Hof (im Hove), die nachstehende Vollmacht. Bislang hatte Johann Ritter die Pfarrkirche zu Weinburg (Winnberg) von dem Pfalzgrafen inne, welcher das Patronatsrecht besessen hatte. Aus guter Ursache, der Kirche und den Pfarrleuten unschädlich, hat der Pfalzgraf die Kirche mit Gerechtigkeiten dem Stift zu Neuweiler (Nuwiller) übergeben. Die Bevollmächtigten sollen die Kirche von Johann Ritter empfangen und dann Propst, Dekan und Kapitel des Stifts zu Neuweiler zustellen und sie in die Gerechtigkeit der Kirche einsetzen sowie im Namen des Pfalzgrafen und seiner Erben darauf verzichten. Was die Bevollmächtigten tun, will der Pfalzgraf einhalten, als ob er selbst so gehandelt hätte. Sollten sie umfangreichere Befugnisse benötigen, sind diese hiermit auch gegeben.