Vor dem Notar und würzburgischen Kleriker Conradus Weygant vertragen sich Henricus Carnificis, Pfarrer zu Uettingen, und der würzburgische Kleriker Johannes Stephani über die Pfarrkirche Uettingen. Stephani erklärt sich durch die ihm von seinem Gegner übergebenen Pfründe der Pfarrkirche zu Weickersheim hinreichend befriedigt und verzichtet zu dessen Gunsten auf seine Ansprüche zu Uettingen. Seine Prokuratoren, den Würzburger Domkanoniker Conradus de Kere und den M. Gumpertus Fabri, lic. decr. und Kanoniker zu St. Johannes in Haug vor Würzburg, erkennt er neuerdings eidlich als gleichberechtigt an und rectifiziert ihre Schritte.