Der päpstliche Auditor Hieronimus Porcarius, Dr. beider Rechte, setzt den Verdener Klerus davon in Kenntnis, dass Papst Innozenz VIII. ihn mit der Durchführung eines Prozesses beauftragt hat, den der Andreaskanoniker Konrad Bremer gegen den Dekan Johannes Hamelmann und die Mitkanoniker Albert Holste, Heinrich Wandscherer, Johannes Grimme, Arnold Wulff und Johannes Stoter angestrengt hat. In dieser Sache zitiert er auf Antrag des Bremer den Dekan Johannes Hamelmann und das Kapitel vor sein Gericht an dr römischen Kurie und fordert die Empfänger auf, diese Zitation persönlich, in einer Kapitelsitzung oder öffentlich durch eine Verlesung im Gottesdienst zu übermitteln und den Vollzug zu melden. Gleichzeitig verbietet er allen örtlichen Klerikern, in der Sache als Richter tätig nzu werden. Der päpstliche und kaiserliche Notar Peter Turchus, Priester der Diözese Novara, bestätigt die Vorgänge. Notariatsinstrument auf Pergament; Siegel verloren Druck: Urkundenbuch St. Andreas Verden, Nr. 156

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Niedersächsisches Landesarchiv
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