Ruhenlassen des Ausschlußverfahrens infolge der Einberufung zum Wehrdienst gegen den Pg. Ewald BECKER, geb. 18.5.1911, Leutenant (Zivilberuf: kaufmännischer Angestellter) in Duisburg-Duissern, wegen Volltrunkenheit im Dienst und erfolgten Kriegsgerichtsurteils