Weisung des Schultheißen Weyerstraß an Bertram Hillbrandt
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GerKer, 916
GerKer Schöffengericht Kerpen
Schöffengericht Kerpen >> 6 Landesherrliche Angelegenheiten >> 6.4 Ausübung landesherrlicher Rechte
1690 Oktober 6/10
Enthält: Der Schultheiß Weyerstraß erteilt dem Gerichtsschreiber Bertram Hillbrandt (bzw. im Falle seiner Abwesenheit dem Statthalter und den anwesenden Schöffen) den Auftrag ("Commission"), dem Theiß Hamecher aus Mödrath den Gerichtsboten, und wenn dieser nicht anwesend wäre, einen Schützen zuzuteilen ("ahn Handt zu gehen"), um während seiner (des Schultheißen) Abwesenheit zu unterbinden, dass ihm (Hamecher) sein, von Herrn Amodiator von Tondi gekauftes Holz von Fremden abgenommen ("abgefuhrt") werde. Man dürfe auch dem Amodiator nicht zugeben, dass er inzwischen eigenmächtig Brüchtenstrafen verhängen und diese "gewalthetig ein(zu)fordern" könne, [was dieser offensichtlich gegen Theiß Hamecher beabsichtigte]. Denn es sei noch ungewiss ("incertum"), ob Theiß Hamecher "brüchtmesig oder nitt". Das müsse zuerst das Gericht entscheiden ("Und die Cognition des Gerichts vorhergehen muss").
Schriftstücke: 1
Archivale
Hamecher, Theißen, aus Mödrath
Hilbrandt (Hillbrandt, Hilbrand, Hillebrandt), Bertram, Gerichtsschreiber
Tondi, Johann Jacob von
Weyerstraß, Schultheißen
Kerpen - Herrlichkeit, Jurisdiktion
Gerichtsverfahren
Jurisdiktion in der Herrschaft Kerpen
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 12:15 MEZ