Engelin, Tochter des Heinz Scheffer zu Ingelfingen und Ehefrau des Lienhard Weber, Bürger zu Schwäbisch Hall, bekundet, dass sie gemeinsam mit ihren Töchtern Katharina und Margaretha als gebürtige hohenlohische Leibeigene infolge des zwischen Graf Kraft und der Reichsstadt geschlossenen Vertrages in das Eigentum des Haller Stadtschultheißenamts übergegangen ist, und gelobt hiermit auch namens ihrer Kinder, der schon lebenden wie auch derjenigen, die sie womöglich noch gebären wird, dass sie künftig Stättmeister und Rat gehorsam sein will und dass sie, sollte sie jemals aus der Stadt Hall oder ihrem Herrschaftsbereich wegziehen wollen, zuvor dem Schultheißenamt - wie alle übrigen hällischen Eigenleute - den schuldigen Gehorsam erweisen will. Der Ehemann der Ausstellerin anerkennt die Leibeigenschaft seiner Frau und Kinder und gelobt ausdrücklich, deren Status weder jetzt noch in Zukunft verändern zu wollen.