Die dem Waldvogt zu Tübingen aufgetragene Untersuchung gegen acht Wilderer, wobei dem Richter zu Tübingen verwiesen wurde, dass derselbe gegen vier Wilderer aus Neckartailfingen, die harte Urteil, die Strafe von 100 Gulden und 10 Gulden in den Armenkasten, ausgesprochen (Forst Tübingen)

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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