Berthold und Gerlach von Kranlucken (Cralocke), Burgmannen zu Salzungen (Salczcungen), bekunden, von ihrem Mann Johann von Wiedersbach (Wider-) das Gut zu Wiedersbach, das dieser zu zwei Dritteln von ihnen und zu einem von Dietrich (Thiln) Lupelin zu Lehen hatte, für 30 Pfund Heller gekauft zu haben; ein Rückkaufrecht bleibt vorbehalten. Auf Zureden der Aussteller hat auch Dietrich Lupelin dem Johann von Wiedersbach ein Rückkaufrecht für das dritte Drittel mit acht Pfund Hellern eingeräumt. Es siegeln (1) Berthold und (2) Gerlach.

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Landesarchiv Thüringen – Staatsarchiv Meiningen