Closingbrief für Ernst Wilhelm Bohle von Dr. Elisabeth Gombel vom 20.10.1948
Vollständigen Titel anzeigen
StAN KV-Prozesse Fall 11, Nr. 1169
E 10
501 Nürnberger Prozesse, KV-Prozess, Fall 11 (= Weizsäcker-Prozess)
Nürnberger Prozesse, KV-Prozess, Fall 11 (= Weizsäcker-Prozess) >> Kriegsverbrecherprozesse >> 11. Fall: Wilhelmstraße (auch: "Weizsäckerprozess") (Urteil vom 11. April 1949) >> 11.05 Abt. E. Bohle, Ernst Wilhelm >> 11.05.01 deutsch (E)
(1947-1949)
Enthält: - Prozesslage- Stellung und Aufgabenbereich von Bohle-- Bohle als Leiter der Auslandsorganisation-- Bohle als Mitglied des Stabes des Stellvertreters des Führers-- Bohle als Ehrenführer der SS-- Bohle als Staatssekretär und Chef-AO im Auswärtigen Amt- Anklagepunkt V-- Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit-- Prüfung des Beweismaterials-- Kenntnis keine Teilnahme im Sinne des Anklagepunktes V-- Bohle nicht schuldig unter Spezifikation 42 und 48-- Entlassung jüdischer Vertreter aus deutschen Firmen im Ausland-- Einhaltung vertraglicher Pflichten-- Verzicht auf radikale Mittel-- Ausbürgerung im Ausland lebender reichsdeutscher Juden-- Ausschluss von Juden und Emigranten bei der Rückführung Reichsdeutscher aus Griechen-- Das auf die letzten drei Handlungskomplexe anzuwendende Recht-- Antijüdische Massnahmen nicht ipso jure ein kriminelles Verbrechen-- Bohles Handlung keine indirekte Teilnahme an der Endlösung der Judenfrage-- Umsiedlung-- Rückführung von Reichsdeutschen nur auf freiwilliger und vertraglicher Basis durch die Auslandsorganisation-- Nichtverantwortlihchkeit der Auslandsorganisation für die Germanisierung Volksdeutscher oder Tätigkeit des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums- Anklagepunkt VIII: Zugehörigkeit zu verbrecherischen Organisationen-- Führerkorps der NSDAP-- Weiterverbreitung der NS-Propaganda-- Überwachung der politischen Haltung der Reichsdeutschen-- Wirtschaftliche und politische Diskriminierung der Juden-- Bohles Kenntnis von der verbrecherischen Tätigkeit des Führerkorps-- Mitgliedschaft in der SS
Akten
deutsch
Bohle, Ernst Wilhelm (1903-1960)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
23.05.2025, 11:52 MESZ
Hierarchie
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- Nürnberger Prozesse, KV-Prozesse, Fall 11 (= Weizsäcker-Prozess) (Bestand)
- Kriegsverbrecherprozesse (Gliederung)
- 11. Fall: Wilhelmstraße (auch: "Weizsäckerprozess") (Urteil vom 11. April 1949) (Gliederung)
- 11.05 Abt. E. Bohle, Ernst Wilhelm (Gliederung)
- 11.05.01 deutsch (E) (Gliederung)