Die Kurfürsten Erzbischof Adolf von Mainz und Friedrich von der Pfalz bekunden eine Einung auf Lebzeiten. Für die Beilegung künftiger Streitigkeiten vereinbaren sie einen Austrag, der vor Bischof Reinhard von Worms, Landgraf Hesso von Leiningen, Graf Johann von Nassau, Graf Otto von Solms, Graf Philipp von Hanau, Wildgraf Johann zu Dhaun oder Graf Eberhard von Eppenstein als Obmann stattfinden soll. Jeweils genannte Personen und Städte werden von dieser Einung ausgenommen.