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Der Komtur Burkhard [von Tannenberg] und die Brüder der Deutschordenskommende in Münnerstadt ("Minnirstat") bekennen: Ihre Hauptförderer in Münnerstadt Rüdiger Institor und seine Ehefrau Gisela haben von ihnen die Hälfte der Einkünfte der Kommende Münnerstadt aus dem Dorf Altenmünster ("Munster") sowie die Hälfte der dort gefallenden Weisungen ("ius quod dicitur wisunge") um 55 Pfund Heller erworben. Die Kommende behält sich lediglich die Vogtei sowie das Recht zur Ein- und Absetzung der Beständner vor. Die Einkünfte fallen auf Lebenszeit an das Ehepaar. Für den Fall ihres Todes haben sie diese testamentarisch der Kommende vermacht. Man soll dann davon ein ewiges Licht vor dem der heiligen Katharina geweihten Altar in der Pfarrkirche zu Münnerstadt unterhalten. Zeugen: Die Priesterbrüder Berlwinus, Georg und Rudolf sowie die Ritterbrüder ("layci") Berthold von Schletten und Wolfram von Ostheim ("Hostehen"). Datum 1301 in sabbato ante dominicam Iudica. Aussteller: Deutschordenskommende Münnerstadt. Empfänger: Rüdiger und Gisela Institor

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Staatsarchiv Würzburg
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