Eheleute Friedrich Fischer stellen näher bezeichnete Grundstücke in der Gemarkung Unterliederbach in den Erbleihverband des Dompropsteigutes ein, wogegen der Herzogliche Domänenfiskus auf seine erbleihherrlichen Rechte hinsichtlich der zur Anlage der Königsteiner Straße hergegebenen Grundfläche verzichtet und den Eheleuten das dafür gebührende Entschädigungskapital von 310 fl. 25 Kr. überlässt

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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