Sebastian von Rotenhan zu Rentweinsdorf, beider Rechte Doktor, belehnt Klaus (Clasen) Holtzlem und Mertem Schmid (Schmyd), Bürger zu Bamberg und zu dieser Zeit Pfleger und Vormünder der aussätzigen Frauen (armen sundersichen frawen) auf dem Sand [zu Teuerstadt] bei Bamberg, von wo aus man rechter Hand nach Hallstadt geht, recht und redlichen mit der Hälfte des Zehnten zu Reckendorf auf dem Gebirge bei dem Greifenstein, der von ihm zu Lehen geht und früher von den von Windeck zu Lehen ging. Die Vormünder und Pfleger und alle ihre Nachkommen in dieser Pflege sollen diesen Zehntanteil mit allen seinen Zugehörungen zu Dorfe und zu Felde mit allen derzeitigen und künftigen Nutzen von dem Lehenherrn und seinen Nachkommen als rechtes Lehen haben und empfangen, so oft es geschieht und wie es Lehenrecht und -gewohnheit entspricht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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