Christoph Bernhard von Geismar bezeugt als Bevollmächtigter des Philipp Raban von und zu Canstein, Herrn zu Warburg, Canstein1) und Mengeringhausen2), dass er der Äbtissin und dem Konvent des Kl. Wormeln zwei Malter (16 Scheffel) Roggen und 16 „Bortscheffel“3) Gerste Warburger Maßes für 250 Rtlr in französischem Geld verkauft habe, die er vom Propst empfangen habe. Er quittiert über diese Summe. Der Kornzins soll aus seinen in Germete liegenden und von Thönieß Nolte bewirtschafteten Gütern entrichtet werden. Die Ablösung kann jährlich bei vierteljährlicher Vorankündigung erfolgen. Der Verkäufer kündigt Unterschrift und Besiegelung mit Petschaft an.