Der Kurländische Domänenof, Forst-Abteilung einigt sich mit dem Erbbesitzer auf Würzau-Kamberley Baron E. v. Hahn über eine Grenzregulierung zwichen dem Annenburgschen Kronsforst und dem Gut Kamberley, 8. Februar 1855. Unterschrifts des Gouv. Forstmeisters Ewald v. Kleist.

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Dokumentesammlung des Herder-Instituts für historische Ostmitteleuropaforschung (DSHI)