Gwär Schellang, Bürger zu Ravensburg, als verordneter Richter und Statthalter des Erbtruchsessen Wilhelm des Älteren, Freiherrn zu Waldburg, und ein gesetztes Lehengericht urteilen zwischen Stefan von Hausen, Vogt zu Dürmentingen, Anwalt des Erbtruchsessen Wilhelm Freiherrn zu Waldburg, als Kläger und Bernhard Karlin, Bürger zu Ravensburg als Beklagter, daß letzterer von der Anklage wegen Beeinträchtigung bzw. Nichtachtung der Waldburgischen Lehenshoheit über den Altdorfer Wald, genannt Humpis-Wald, freigesprochen und die Gerichtskosten kompensiert werden sollen. - Mit einer ausführlichen Narratio über die vorausgegangenen langwierigen Gerichtsverhandlungen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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