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Vergleich zwischen Bernhard Forschepoll und Ewald von Dorsten wegen Höherziehung eines Zimmers
Enthält: Bernhard Forschepoll will im Jahre 1589 ein Zimmer auf seinem Grund und Boden höherziehen, was ihm von seinem Nachbarn Ewald von Dorsten verwehrt wird. Dieser beruft sich auf einen Vergleich zwischen seinen Rechtsvorgängern, dem Wüllner Hinrick Holscher und dem Rechtsvorgänger des Forschepoll, dem Fleischhauer Berndt thor Horst, wonach letzterer das Zimmer unter gewissen Bedingungen erbauen durfte. Der Vergleich ist geschlossen am Abend Notivitatis Mariae 1541 vor Arndt von Drolshagen, Herman Heerde und Joest Smithhuis als Schöffen der Leischaft Martini in Gegenwart der Zeugen Johan Langerman, Jakob Stove und Johan Schenckell. Eine vom Notar Henrich Tegeder beglaubigte Abschrift liegt bei, ferner ein Rechtsgutachten.