Erzbischof Bertold von Mainz und Landgraf Wilhelm von Hessen beurkunden die nach dem Tode des Johann Sohnes des Grafen Philipp von Nassau-Saarbrücken zwischen letzterem und seinem Enkel Ludwig Johanns Sohn notwendig gewordenen und vereinbarten Satzungen: 1. wird Veronica von Sayn Gräfin von Wittgenstein die Gemahlin Philipps ihres Wittums versichert, 2. werden dem Grafen Philipp, welcher seine Hofhaltung nach Mainz zu verlegen beabsichtigt, spezifizierte Einkünfte in bar und Naturalien zuerkannt, 3. Graf Ludwig, noch jung an Jahren, soll eine standesgemäße Erziehung und Ausbildung empfangen, 4. dessen bisherige Vormünder Eberhart Rubesame von Merenberg und Eberhart Stummel sollen Statthalter des Landes sein, wichtige Entscheidungen jedoch den Landesherrn überlassen, 5. die Aussteller erklären sich als Schirmer und Beschützer der nassau-weilburgischen Lande.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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