Verträge zwischen Graf Ludwig Gottfried von Hohenlohe-Pfedelbach sowie Graf Philipp Ernst zu Hohenlohe-Schillingsfürst und Philipp zu Hohenlohe-Bartenstein, um die Ausübung der protestantischen Religion nach Ludwig Gottfrieds Tod zu gewährleisten und die bestehende Religionsverfassung zu erhalten. Garantiemächte dieses Vertrags sind Hannover, England, Schweden und das Corpus Evangelicorum (reformierte und protestantische Reichsstände).

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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