Hanns Hund von Wenkheim (Wegigkhaim) und Maria, seine eheliche Hausfrau, verkaufen Hans Conradt Schmidten, gräflichem Diener zu Wertheim, für 110 fl. rh. (den Gulden zu 15 Batzen oder 21 Zwölfer gerechnet) 11 Malter Korngülte (Dertinger Maßes) auf ihre eigenen Güter zu Steinbach, die Hundsgüter genannt, die z. Z. die Nachbarn zu Underaltertheim innehaben. Davon geben 3 1/2 Malter Mathes Göbel, Enderis Riß und Barthel Mügler von ihrem Gut, 3 Malter Michel Grünnenwald, Hans Landeck und Hans Müller von Hausen von ihrem Gut, 1 Malter 6 Simmer Heronimus Schmid Erben von ihrem Gut, 1 Malter 2 Simmer Heintz Risen Erben von ihrem Gut, 1 Malter 2 Simmer Cuntz Bulch von seinem Gut, 2 Simmer Michel Seubot von seinem Gütlein. Die Inhaber der Güter sind angewiesen, die Gülte jährlich zwischen Mariae Himmelfahrt und Mariae Geburt ohne Kosten der Empfänger nach Wertheim oder an eine gewünschte Stelle zwei Meilen im Umkreis von Steinbach zu liefern. In der Auflassungsformel wird besonders gedacht der freyhaiten, so dem weiplichen geschlecht hierinnen zugut komen. Für Zahlung der Gülte haften die Verkäufer mit ihrem gesamten Gut. Für die ersten 5 Jahre ist das Wiederkaufsrecht vorbehalten, ausübbar je an Martini zu Wertheim bei vierteljährlicher Aufkündigung. (Der Originaltext ist nachträglich durch Streichungen, Über- und Randzeilen dahin abgeändert, daß die Aussteller die Hundsgüter zu Steinbach samt Gefällen für 140 fl. bei 10-jähriger Kündigung verkaufen.)

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...