Henken Kemp, Schultheiß, Lambricht Fix, Tielman Staffeler und sämtliche anderen Geschworenen des Gerichts der Bonner Propstei zu Endenich bekunden, dass vor ihnen Peter von Beeck, Schöffe zu Bonn, und seine Ehefrau Paetzgin bekannt haben, dass sie dem Nikolaus van sent Laurentius, Kanoniker der Kirche St. Cassius in Bonn, eine Erbjahrrente von 3 Rheinischen Gulden - 3 Mark, 5 Schilling Kölner Pagaments für den Gulden gerechnet - verkauft haben. Sie haben diese Rente bisher aus Lambricht Hannessons Erbe, bestehend aus Häusern, Hofstätten, Gärten, Baum- und Weingärten bei Poppelsdorf (-torp) gegenüber dem Resenputz, jeweils am Blasiustag [3. Februar] empfangen. Folgende Parteien, die fortan die 3 Gulden an Nikolaus bzw. den Inhaber dieser Urkunde zahlen sollen, haben dies vor dem Gericht zu Endenich bekannt und gelobt: Lambricht, Lambricht Hannessoyns Sohn, von Poppelsdorf und seine Ehefrau Druytgin zahlen 25 Weißpfennige und 18 Pfennige Kölner Pagaments von Haus, Hofstatt, Garten und Baumgarten zu Poppelsdorf gegenüber dem Resenputz, von 3 Pinten Wingert in der Mollenproffen und 1/2 Viertel Wingert in dem Schiuelbusch hinter dem genannten Haus; Hannes, Lambrichts Sohn, von Poppelsdorf und seine Ehefrau Elsgin zahlen dasselbe von Haus, Hofstatt, Garten und Baumgarten zu Poppelsdorf gegenüber dem Resenputz unmittelbar neben dem vorgenannten Lambricht und von 1 1/2 Viertel Wingert in der Mollenproffen dahinter; Christian Lutensleger von Poppelsdorf und seine Ehefrau Druytgin zahlen 1 Mark kölnisch von 3 Pinten Wingert in der Mollenproffen bei den Wingerten der vorgenannten Hannes und Lambricht; Peter Schroder von Poppelsdorf und seine Ehefrau Druytgin zahlen 8 Schilling kölnisch von 1/2 Viertel Wingert in dem Schiuelbusch bei den Wingerten Lambrichts, Hannes und Christians. Dieses gesamte Erbe hatten + Lambricht Hannes son und seine Ehefrau Metzgin ungeteilt besessen, und die vorgenannten Parteien sind jetzt als rechte Erben seine Besitzer; es liegt beieinander neben Erbe des Gerhard von Meller (Melre) und der Jungfrauen von Engelthal (-daill), stößt vorne an Erbe Gerhards von Meller und der Kinder Heinrich Stadmans und schießt auf die Straße gegenüber dem Resenputz. Von diesem Erbe zahlt man jährlich 6 Pfennige Grundzins an Heinrich Nabergin von Poppelsdorf, was dieser als Grundlehnherr bestätigt hat. Über die Kaufsumme haben die Eheleute Peter und Paetzgin dem Käufer Nikolaus quittiert. Sie haben auf die 3 Gulden Zins und alles Recht daran verzichtet und sie Nikolaus, seinen Erben und den Inhabern dieser Urkunde vor den Geschworenen in Gegenwart der vorgenannten Besitzer und mit deren Einwilligung rechtsförmlich mit Mund, Hand und Halm zu unanfechtbarem erblichen Besitz aufgetragen. Die Besitzer des Erbes haben gelobt, ihre Zinsanteile pünktlich zu bezahlen, die Güter in gutem Zustand zu halten und insonderheit die Wingerte zu pflegen. Wenn sie mit der Zinszahlung säumig werden oder die Güter verfallen lassen, können Nikolaus, seine Erben oder der Inhaber dieser Urkunde 25 Pfennige geweld gelt beim Gericht zu Endenich hinterlegen und sich vom Amtmann in das Erbe einwäldigen lassen und darüber - samt Besserungen - frei verfügen wie über ihr anderes Erbe. Das Recht des Lehnherrn und die Herrlichkeit des Bonner Propstes an dem Erbe bleiben unberührt. - Die Geschworenen kündigen ihr gemeines Gerichtssiegel auf Bitten der Verkäufer und der 4 Parteien bzw. Zinspflichtigen an. Datum 1450 die vicesima tercia mensis Aprilis.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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