Papst Clemens VII. beauftragt die Bischöfe von Caserta und Worcester sowie den Offizial von Mainz mit der Überwachung des von Papst Leo X. dem Bischof Georg von Speyer erteilten Privileges, mit dem diesem Jahrgelder von 300, 200 und 100 Gulden auf die Einkünfte des Erzbischofs Johann von Palermo aus seiner Diözese, der Propstei St. Donatian zu Brügge und der Kirche zu Besancon angewiesen wurden.