Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt Utz Hagstolz von Flehingen auf Bitte seiner guten Freunde wieder in seine Gnade auf, nachdem dieser zuvor lange in Ungnade gewesen ist. Er soll zukünftig nichts gegen den Pfalzgrafen oder seine kurfürstlichen Erben unternehmen und von Haus aus diesen in ihren Geschäften und Angelegenheiten dienen und sich mit einem reisigen Pferd und gerüstet bereithalten. Wenn er im Dienst sein wird, soll er Futter, Mahl, Nagel und Eisen wie andere seinesgleichen vom Pfalzgrafen erhalten. Für seinen Dienst erhält er jährlich 12 Gulden, 6 Malter Korn, 20 Malter Hafer und ½ Fuder Wein sowie ein Hofkleid vom Hof. Im ersten Dienstjahr erhält er nur das Hofkleid. Für Kriegsschäden erhält er nach Gewohnheit des Hofs Schadensersatz, solange er des Pfalzgrafen Knecht ist. Utz schwört Treue, Huld, Schadenswarnung und wie zuvor geschrieben aufzuwarten und zu dienen sowie alles zu tun, was ein treuer Knecht seinem Herrn schuldig ist. Der Dienst beginnt mit Ausstellung der Urkunde und gilt sein Leben lang. Sollte er wegen des Alters, Verwundung, Krankheit oder anderer Beeinträchtigung (scheden) nicht mehr reiten können, soll er jährlich nur noch 6 Gulden, 6 Malter Korn und ½ Fuder Wein erhalten.