Die Herzöge Heinrich und Wilhelm d. J. zu Braunschweig und Lüneburg bestätigen, daß der Doktor der Rechte Joachim Moller dem fürstlichen Hause über 16 Jahre treu gedient hat und mit ihm ausgemacht wurde, daß er von Ostern 1565 an noch weitere 6 Jahre dienen soll. Dafür wird ihm folgendes versprochen und zugesagt: 1. das ihm vom verstorbenen Herzog Franz Otto gegebene Geding auf ein Rittergut von 2000 Gulden wird erneuert und auf 4000 Gulden lübisch erhöht;. 2. seine jährliche Besoldung von 200 Gulden lübisch soll auf 250 Gulden lübisch erhöht werden. Proviant und Holz soll er wie bisher erhalten, außerdem noch 10 Fuder Holz und wöchentlich zweimal Fleisch aus der fürstlichen Küche, wenn geschlachtet wird; ferner 5 Rationen und freien Hufbeschlag; er braucht aber nur 4 Pferde zu halten, und wenn ihm eines im Dienst verlorengeht, so soll ihm dessen Wert erstattet werden;. 3. sein Sohn Friederich hat eine Propstei zu Bardowick und eine Vikarie zu St. Lamberti in Lüneburg; wenn er ausstudiert hat, soll ein anderer seiner Brüder diese Benefizien genießen;. 4. es soll nicht ungnädig bemerkt werden, wenn Joachim Moller nach den 6 Jahren außer Dienst tritt.
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