Peter Holermair von Mötzing und seine Ehefrau Margarete bekunden, dass Abt Wolfhard von St. Emmeram ihnen die Baurechte auf dem Hof von Mötzing, der zum Siechamt des Klosters gehört, für zwölf Pfund Pfennige gegen die damit verbundenen Dienste an das Siechamt verkauft hat, sich aber die Rücklösung um den genannten Betrag vorbehalten hat. S: Konrad Pebenhauser, Richter von Sünching