Kauf eines Gutes zu Todenhausen und eines Zinses zu Treysa als Seelgerätstiftung durch die Meisterin des Chorfrauenstiftes zu Oberkappel
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Urk. 18, 441
Urk. 18, Urk. A II Kl. Cappel 1386 Juni 10
Urk. 18 Kloster Spieskappel - [ehemals: A II]
Kloster Spieskappel - [ehemals: A II] >> 1380-1389
1386 Juni 10
Ausf. Perg. - SpitzovSg. des Cappeler Abts anh., Abb. Küch: Siegel (wie Nr.5) S.292 Nr.11
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Nach Christi geburt dritzen hundirt iar in dem seys vnd achtigisteme iare an dem heligin pinstage zu bekentnisse disses vorgeschrebin selgerediz
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Abt Dietrich von Cappel bekundet seine Erlaubnis, daß Else Kellner, Meisterin des Chorfrauenstifts zu Oberkappel (vnse mestirn in vnseme iuncfrauwin closter), aus ihrem Erbteil (vmme dy pennynne [!], dy ir wordin eyn teliz von erz vatir vnd er muttir seligin wen) das Gut zu Todenhausen (Tudinhusin), das der Terkisen (Tergkisin) zu Fritzlar (Frizslair) gehört hatte, und einen wiederlöslichen Zins von 30 s. vom Haus Heinrich Zahns (Czayn) zu Treysa gekauft habe. Von beiden Käufen liegen dem Stift die betreffenden Urkunden vor. Nach Elses Tod fallen das Gut und der Zins als Seelgerät ihrer verstorbenen Eltern Junge und Isengard den Chorfrauen zu. Die jährlich anfallenden Erträge soll die jeweilige Meisterin aufheben und am 'kerztag' [Febr. 2] sowie an Ostern davon jeder Jungfrau und dem Küster 'eyn halbiz winiz' und ein Weißbrot (schone broit), sich selbst aber (der meistern) zwei Präbenden (czwo prabinde) geben. Auch soll sie zu Mariae Himmelfahrt [August 15], zu Allerheiligen [Nov. 1] und zu Matthaei [Sept. 21] aus der genannten Gülte jeder Jungfrau und dem jeweiligen Küster ein Nössel (nozsiln) Weines und ein Weißbrot und sich selbst zwei Präbenden (czwo probinde) aushändigen. Was davon übrigbleibt wird der Küsterin für Geleucht gegeben, wovon diese jeden Tag ein Wachslicht bei Haltung der Messe entzünden soll. Bei Rückkauf des Zinses soll man das Geld mit Wissen der Jungfrauen wieder anlegen, so daß das Seelgerät erhalten bleibe.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (Um 1525) Ober eyn gud czu Thudenhusin gekouff von eyr junffrauben czu Obercappell
Vermerke (Urkunde): Zeugen: ---
Vermerke (Urkunde): Siegler: der Ausst.
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: ---
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: ---
Vermerke (Urkunde): Literatur: List. Stift Spieskappel (wie N r.1) S.122 Anm.2, 273, 276
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Abt Dietrich von Cappel bekundet seine Erlaubnis, daß Else Kellner, Meisterin des Chorfrauenstifts zu Oberkappel (vnse mestirn in vnseme iuncfrauwin closter), aus ihrem Erbteil (vmme dy pennynne [!], dy ir wordin eyn teliz von erz vatir vnd er muttir seligin wen) das Gut zu Todenhausen (Tudinhusin), das der Terkisen (Tergkisin) zu Fritzlar (Frizslair) gehört hatte, und einen wiederlöslichen Zins von 30 s. vom Haus Heinrich Zahns (Czayn) zu Treysa gekauft habe. Von beiden Käufen liegen dem Stift die betreffenden Urkunden vor. Nach Elses Tod fallen das Gut und der Zins als Seelgerät ihrer verstorbenen Eltern Junge und Isengard den Chorfrauen zu. Die jährlich anfallenden Erträge soll die jeweilige Meisterin aufheben und am 'kerztag' [Febr. 2] sowie an Ostern davon jeder Jungfrau und dem Küster 'eyn halbiz winiz' und ein Weißbrot (schone broit), sich selbst aber (der meistern) zwei Präbenden (czwo prabinde) geben. Auch soll sie zu Mariae Himmelfahrt [August 15], zu Allerheiligen [Nov. 1] und zu Matthaei [Sept. 21] aus der genannten Gülte jeder Jungfrau und dem jeweiligen Küster ein Nössel (nozsiln) Weines und ein Weißbrot und sich selbst zwei Präbenden (czwo probinde) aushändigen. Was davon übrigbleibt wird der Küsterin für Geleucht gegeben, wovon diese jeden Tag ein Wachslicht bei Haltung der Messe entzünden soll. Bei Rückkauf des Zinses soll man das Geld mit Wissen der Jungfrauen wieder anlegen, so daß das Seelgerät erhalten bleibe.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (Um 1525) Ober eyn gud czu Thudenhusin gekouff von eyr junffrauben czu Obercappell
Vermerke (Urkunde): Zeugen: ---
Vermerke (Urkunde): Siegler: der Ausst.
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: ---
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: ---
Vermerke (Urkunde): Literatur: List. Stift Spieskappel (wie N r.1) S.122 Anm.2, 273, 276
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ