Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sein Getreuer Jerotheus von Rathsamhausen [zum Stein] (+) verstorben ist und minderjährige Kinder hinterlassen hat, weswegen er von deren Verwandten (fruenden) als Landesfürst um die Setzung von Vormunden gebeten worden ist. Der Pfalzgraf setzt daher, angesichts der treuen Dienste des Verstorbenen und als Landesfürst, den Jerotheus von Rathsamhausen zum Stein, Ritter und Hofmeister, als "nesten frund" der Kinder zu ihrem Vormund. Jerotheus soll in der Vormundschaft zum besten Wohl der Kinder raten und handeln, ein Register ihrer Habe anlegen und die Einnahmen und Ausgaben sorgfältig verzeichnen. Der Pfalzgraf will ihn in der Vormundschaft schützen und schirmen, deren treue Versehung Jerotheus gelobt und geschworen hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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