Ludwig Schnell, Sohn des Veit Schnell, und Jörg Mattemelle, Sohn des verstorbenen Clemens Mattemelle, beide zu Tübingen, daselbst gef., weil sie trotz der oft verkündeten Landesordnung die nächtliche Ruhe gestört und einen Studenten geschlagen und verwundet hatten, jedoch nach einigen Wochen auf ihre und ihrer Eltern Bitten freigel., schwören U. und geloben eidlich, ihre Atzung zu bezahlen, sich künftig wohl zu verhalten und sich bei etwaigen Klagen und Forderungen eines Dritten wegen des gen. Vorfalls zu verantworten.