1405.05.30. Graf Hermann zu Everstein, Herr zur Lippe und Edelherr Bernhard [VI.] zur Lippe und zu Everstein beurkunden, daß Graf Adolf [IX.] zu Holstein und Schaumburg ihnen 600 lötige Mark Braunschweiger Silbers Hämelnschen Gewichts und 1840 gfl. rhein. schulde. Dafür hat er ihnen die Herrschaft Sternberg zum Pfande gesetzt mit dem Schloß Sternberg, das die von Zerssen mit Bösingfeld innehatten, mit Alverdissen, das Frederik de Wendt, Hermanns Sohn, innehatte, sowie alles, was von der Herrschaft nicht versetzt ist. Die Pfandschaft darf erst nach 10 Jahren gekündigt werden. Danach ist die Schuld auf dem Wechsel in Lemgo oder in Blomberg zu erlegen; andernfalls soll die Pfandschaft weitere zehn Jahre gelten. Baumaßnahmen am Schloß sind von je zwei Freunden beider Seiten zu schätzen und mit der Hauptsumme zu erstatten; bei Uneinigkeit soll Graf Erich von Hoya als Obmann fungieren. Sollte an der Grafschaft etwas von anderen Herren lehnrührig sein, will der Schuldner deren Konsens erwirken; auch will er zwischen Schaumburg und Sternberg eine Grenze ziehen lassen. Im Falle eines Angriffs wird er zur Verteidigung beitragen. In einer Fehde zwischen Schaumburg und Lippe bleibt die Grafschaft. neutral und wird von beiden Seiten geschont. Was zu ihr gehört, bleibt auch bei einem eventuellem Heimfall dabei, was verpfändet ist, wird nach Möglichkeit eingelöst und mit der Herrschaft wieder verbunden. Es bürgen: Graf Moritz von Spiegelberg d. Jg., die Ritter Gerd van Wetberghe und Hartoung van Vrencken sowie Alherd de Swarte, Ghoswin Sclingworm, Amelung van dem Busche, Bernd Kanne und Wedekind van Vresmersen, die sich zum Einlager in Hameln verpflichten. Siegelank.: Die Aussteller und die Bürgen. 1405 des sonavendes na unsers bern heymelvart.