Herford, 1374 September 3. Notariatsinstrument: Vor dem Notar Arnoldus Meinrici aus Lemgo erscheinen Johannes gen. Stortenacke, Rektor des Altares St. Nicolai in der Pfarrkirche Borgholzhausen in der Diözese Osnabrück, und der Priester der Hildesheimer Diözese Johannes Junge, letzterer als Anwalt der Lemgoer Bürger Johan Giseler, Friedrich Koning, Heinrich Ridderes, Martin Cording, Johann Sperver d.Jg., Bertold Pothof, Arnold Wending und Everhard Huckenhusen - bevollmächtigt durch ein am 25. April von dem Notar Albert Cappelman ausgefertigtes Mandat - und als Anwalt der Lemgoer Bürger Heinrich Cruse, Werner Addessen, Hermann und Albert Wise, Brüder, Arnold Coster und Detmar Rodenbur - bevollmächtigt durch ein von dem Notar Bernard de Reys ausgefertigtes Mandat vom 28. August. Johannes Stortenacke hat die gen. Bürger wegen eines ihm im Jahre [13]70 durch das Heer des Edelherrn [Simon III.] zur Lippe, in dem sich jene befunden haben sollen, an seinem und seines Altares Gut zugefügten Raub- und Brandschadens von mehr als 500 gfl. verklagt. Der Anwalt bringt dagegen vor, seine Mandanten könnten nicht haftbar gemacht werden, da dem Edelherrn die Befehlsgewalt (merum et mixtum imperium) über die Stadt Lemgo und ihre Einwohner zustehe und diese eidlich verpflichtet seien, ihm Heerfolge zu leisten. Wenn sich seine Mandanten - was er nicht glaube - wirklich in dem Heer befunden hätten, hätten sie die Anführer des Heeres (principes et magnates exercitus) nicht hindern können, den Kläger zu schädigen. Dieser habe die Beklagten - obgleich sie selbst ihn weder in Wort noch Tat angegriffen hätten - in Prozesse und Klagen vor. der römischen Kurie und in der Stadt Münster gezogen, deren Abwehr sie inzwischen gegen 500 gfl. gekostet habe. In Gegenwart des Notars Bernardus Reys verständigen sich schließlich die Parteien dahingehend, daß beide auf weitere Klagen, Gegenklagen und Einreden verzichten und ihre Auslagen. und noch bestehenden Verpflichtungen gegeneinander vergleichen wollen. Der Kläger verzichtet zugleich auf jeglichen Wiedergutmachungsanspruch gegenüber allen anderen Bürgern und Einwohnern der Stadt Lemgo für seinen in der Fehde zwischen den Grafen von Berg und von Tecklenburg (Dekeneborg) und dem Edelherrn zur Lippe erlittenen Schaden. 1374 mensis Septembris die tercia ... Hervorde in cimiterio ecclesie Hervordensis ante valvam ipsius. Zeugen: Der Wochenherr Johannes Smakepeper, die Priester Gervasius de Hagen und Johannes Rodewold und Magister Arnoldus Stavinc, Subdiakon der Diözese Paderborn. Geschrieben und beglaubigt von dem Notar Arnoldus Meynrici.

Show full title
Loading...