Drost von Donop zu Lüdershof und Drost von Hoffmann zu Brake als Vormünder der Badehof'schen Erben ./. Fürstinwitwe zur Lippe und Regierungskanzlei wegen 1. Befolgung des Reichskammergerichtsurteils von 1749; 2. Zahlung von 4000 Reichstalern

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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