Hans Bömler von Eltingen, gef. zu Leonberg, weil er laut der Landesordnung wider den Frieden gehandelt, jedoch niemand geschädigt und verwundet hatte, deswegen auf sein Bitten hin des Rechts enthoben und freigelassen unter der Bedingung, laut der Landesordnung 20 fl Strafe zu bezahlen und sich künftig wohl zu verhalten, verspricht, seine Atzung und Kosten zu bezahlen und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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