Starkerad von Breuberg (Bruberg), Ritter, bestimmt testamentarisch, indem er zu Treuhändern seines letzten Willens seinen Bruder Herrmann und seine Kinder Albrecht, Heinrich und Jutta einsetzt: 1. dass er zu Höchst (Höste), wo seine eheliche Hausfrau Mechthilde auch begraben ist, seine Beisetzung finde und vermacht zu einem Seelgeräte dem Kloster daselbst sein Zelten Pferd und seine Rüstung, 2. seiner Tochter Jutta im Kloster Höchst 2 Malter Korngülte auf dem Medewingsgute zu König (Kuntich), nach ihrem Tode sollen sie an das Siechenhaus des Klosters fallen, 3. setzt er für 16 Kirchen in der Umgebung je 5 Schilling Heller zum Bau aus und die gleiche Summe jedem Priester, 4. dem Konvent zu Himmelthal schenkt er 2 Pfund Heller und seiner Tochter Stille daselbst 2 Malter Korngülte auf seinen Teil des Zehnten zu Remlingen (Rymelingen), nach ihrem Tode sollen dieselben auf ihre Erben zurückfallen, 5. dem Konvente zu Nyroldes vermachte er 2 Pfund Heller und seiner Tochter Metzen daselbst 2 Malter Korngülte auf seinen Anteil am Zehnten zu Mömlingen (Mymelingen), die nach ihrem Tode auf ihre Erben zurückfallen sollen, 6. dem Konvente zu Steinbach vermacht er ebenfalls 2 Pund Heller und Greden, seiner Tochter daselbst, 2 Malter Korn von den Gütern zu Langenbrombach, welche nach ihrem Tode an die Verwandten zurückfallen, 7. der Kirche zu Rimhorn vermacht er zum Geläute einen Malter Korn von seinem Acker zu Fürstengrunt, genannt der Fetderwisch, und einen Malter Korn vom Drachenhofe zu Rimhorn dem jezeitigen Priester daselbst, wofür derselbe jährlich eine Seelenmesse für den Erblasser und seine Hausfrau halten soll, 8. seine bunten Kleider vermacht er dem Priester, der bei seinem Tode zu Rimhorn wohnt, "daz er deste vlizeclicher allewege got fur min sele wulle bitden".