Verordnung: Für die Berechnung der Gebühren der Orts- und Polizeidiener für das Ausschellen in Starkenburg und Oberhessen soll nicht die faktische, sondern die Zoll-Abrechnungs-Bevölkerung zu Grunde gelegt werden (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)

Vollständigen Titel anzeigen
Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
Objekt beim Datenpartner